Pflegegeld-Rechner: Welche Stufe steht zu?
Kreuzen Sie an, wobei die pflegebedürftige Person regelmäßig Hilfe braucht. Der Rechner summiert die Stunden nach den fixen Zeitwerten der Einstufungsverordnung und zeigt die voraussichtliche Pflegegeldstufe mit dem Betrag für 2026, als unverbindliche Orientierung vor dem Antrag.
Wobei wird Hilfe gebraucht?
Ergebnis
Ab mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat gebührt Stufe 1.
Nächster Schritt: Pflegegeld formlos bei der Pensionsversicherung beantragen. Was bei der Begutachtung zählt und wie Sie sich vorbereiten: Pflegegeld in Österreich 2026
Die Stufen im Überblick
Stufe 1 gebührt ab mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat, Stufe 2 ab 95, Stufe 3 ab 120, Stufe 4 ab 160 Stunden. Ab mehr als 180 Stunden entscheidet die Betreuungsintensität: Stufe 5 bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand, Stufe 6 bei zeitlich unplanbarer Betreuung rund um die Uhr, Stufe 7, wenn keine zielgerichteten Bewegungen mehr möglich sind. Die Begutachtung übernimmt ein Arzt oder eine Pflegefachkraft, meist bei einem Hausbesuch.
Häufige Fragen
Wie wird die Pflegegeldstufe berechnet?
Ein Arzt oder eine Pflegefachkraft erhebt bei einer Begutachtung den monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Für viele Verrichtungen gelten fixe Zeitwerte aus der Einstufungsverordnung. Ab mehr als 65 Stunden pro Monat gebührt Stufe 1, ab mehr als 180 Stunden je nach Betreuungsintensität Stufe 5 bis 7.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Stufe 1: 206,20 EUR, Stufe 2: 380,30 EUR, Stufe 3: 592,60 EUR, Stufe 4: 888,50 EUR, Stufe 5: 1.206,90 EUR, Stufe 6: 1.685,40 EUR, Stufe 7: 2.214,80 EUR pro Monat, steuerfrei und zwölfmal jährlich.
Wo beantrage ich das Pflegegeld?
Formlos beim zuständigen Pensionsversicherungsträger, für die meisten Menschen ist das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der Antrag kann auch von Angehörigen gestellt werden.
Unverbindliche Schätzung, kein Ersatz für die amtliche Begutachtung. Zeitwerte gemäß Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz, Beträge Stand 2026. Quellen: Sozialministerium (Pflegegeld), oesterreich.gv.at (Pflege), PVA.