Patientenverfügung in Österreich

Vorsorge treffen, solange man kann

Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen man nicht möchte, falls man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Das österreichische Patientenverfügungsgesetz ist seit 1. Juni 2006 in Kraft. Gerade im Zusammenhang mit einem Pflegeheim-Aufenthalt ist es sinnvoll, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt, für den Fall, dass sie diese Entscheidung später nicht mehr selbst treffen kann. Juristisch handelt es sich um eine "negative Willenserklärung": Man legt fest, was man nicht will, nicht was man will.

Ärzte sind verpflichtet, die in einer gültigen Patientenverfügung festgelegten Wünsche zu respektieren, auch wenn sie die Entscheidung medizinisch für unvernünftig halten.

Was kann man ablehnen?

In einer Patientenverfügung können konkrete medizinische Maßnahmen abgelehnt werden:

Wichtig: Die abgelehnten Maßnahmen müssen konkret und präzise beschrieben werden. Eine allgemeine Formulierung wie "keine Apparatemedizin" oder "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" reicht nicht aus und ist rechtlich unwirksam.

Was kann man nicht ablehnen?

Grundpflege und normale Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit (nicht über Sonden, sondern durch normales Essen und Trinken) können nicht abgelehnt werden. Aktive Sterbehilfe ist in Österreich weiterhin verboten, unabhängig von der Patientenverfügung.

Verbindlich oder beachtlich?

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Patientenverfügungen:

Eine verbindliche Patientenverfügung muss nach umfassender ärztlicher Aufklärung erstellt und vor einem Notar, Rechtsanwalt oder rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung errichtet werden. Sie ist für Ärzte bindend. Gültigkeitsdauer: acht Jahre, danach muss sie erneuert werden.

Eine beachtliche Patientenverfügung erfüllt nicht alle formalen Anforderungen, muss aber dennoch bei der Behandlungsentscheidung berücksichtigt werden. Sie ist eine wichtige Orientierungshilfe für Ärzte, aber nicht absolut bindend.

Wie erstellt man eine Patientenverfügung?

Es empfiehlt sich, eine Kopie an Angehörige, den Hausarzt und das Pflegeheim zu übergeben.

Warum ist das für Pflegeheim-Bewohner wichtig?

Viele Bewohner von Pflegeheimen kommen in Situationen, in denen sie über medizinische Maßnahmen nicht mehr selbst entscheiden können. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert werden. Sie entlastet auch die Angehörigen, die sonst unter großem Druck Entscheidungen treffen müssten.

Am besten erstellt man eine Patientenverfügung, solange man noch gesund und entscheidungsfähig ist. Der Einzug ins Pflegeheim ist ein guter Anlass, sich damit zu beschäftigen.

Pflegeregress: Seit 2018 abgeschafft

Seit 1. Jänner 2018 ist der Zugriff auf das Vermögen von Pflegeheim-Bewohnern und deren Angehörigen zur Deckung der Pflegekosten in ganz Österreich verboten. Der Nationalrat hat den Pflegeregress am 29. Juni 2017 mit breiter Mehrheit abgeschafft. Rund 40.000 Menschen profitieren von dieser Reform. Ersparnisse, Immobilien und Erbschaften sind geschützt.

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