Pflegekosten-Rechner: Was bleibt von der Pension?
Die häufigste Frage vor dem Heimeinzug: Wie viel der Pension geht an das Pflegeheim, was bleibt zur freien Verfügung, und wie viel übernimmt die Sozialhilfe? Dieser Rechner zeigt es in 30 Sekunden, nach den allgemeinen österreichischen Regeln, mit den Pflegegeld-Werten 2026.
Ihre Angaben
Üblich sind 3.500 bis 5.500 EUR pro Monat. Den genauen Tarif nennt Ihnen die Einrichtung.
Ergebnis
Das bleibt zur freien Verfügung
So rechnet der Staat
Bei einem geförderten Heimplatz gilt in ganz Österreich dasselbe Grundprinzip: 80% der Pension und das Pflegegeld werden zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Dem Bewohner bleiben 20% der Pension, ein Pflegegeld-Taschengeld von 59,26 EUR (10% der Stufe 3) sowie die 13. und 14. Pension zur Gänze. Reicht der Eigenbeitrag nicht, übernimmt die Sozialhilfe des Bundeslandes den Rest. Auf Erspartes und Immobilien wird seit Abschaffung des Pflegeregresses 2018 nicht zugegriffen.
Wichtig: Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung nach den allgemeinen Regeln. Einzelne Bundesländer rechnen im Detail anders, Wien etwa seit 2025 mit einem sozial gestaffelten Kostenbeitrag über den Fonds Soziales Wien. Die verbindliche Berechnung macht immer die zuständige Behörde. Hintergründe und Beispiele: Was kostet ein Pflegeheim in Österreich?
Häufige Fragen
Was bleibt mir im Pflegeheim von der Pension?
Bei einem geförderten Heimplatz werden 80% der monatlichen Pension und das Pflegegeld (abzüglich Taschengeld) zur Kostendeckung herangezogen. Dem Bewohner bleiben 20% der Pension, die 13. und 14. Pension zur Gänze sowie ein Pflegegeld-Taschengeld von rund 59 EUR pro Monat.
Wird das Ersparte oder das Haus für die Pflegeheimkosten herangezogen?
Nein. Seit der Abschaffung des Pflegeregresses am 1. Jänner 2018 darf auf Vermögen, Ersparnisse und Immobilien von Bewohnern, Angehörigen und Erben nicht mehr zugegriffen werden.
Wer zahlt, wenn die Pension nicht reicht?
Reichen Pension und Pflegegeld nicht aus, übernimmt die Sozialhilfe des jeweiligen Bundeslandes die Differenz zu den tatsächlichen Heimkosten. Der Antrag wird bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat gestellt.
Stand der Pflegegeld-Werte: 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Quellen: oesterreich.gv.at (Pflege), Sozialministerium (Pflegegeld), Fonds Soziales Wien (Kostenbeitrag).