Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuletzt aktualisiert: 22. April 2026

Wir möchten, dass finde-pflegeheim.at für alle Menschen zugänglich und gut nutzbar ist – unabhängig von Alter, Behinderung oder verwendetem Gerät. Die Pflege betrifft besonders ältere Menschen, deren Angehörige und Personen mit Beeinträchtigungen, daher hat Barrierefreiheit für uns hohe Priorität.

Was wir umgesetzt haben

  • Lesbare Schrift: Größere Standardschrift (18 px) und kontrastreiche Farben.
  • Tastaturbedienung: Alle Funktionen können auch ohne Maus mit der Tab-Taste erreicht werden. Der aktive Bereich wird deutlich markiert.
  • "Zum Inhalt springen"-Link: Erscheint beim ersten Tab-Drücken, damit Screenreader-Nutzer und Tastatur-Nutzer die Navigation überspringen können.
  • Bildbeschreibungen (Alt-Texte): Bilder sind für Screenreader beschriftet.
  • Semantisches HTML: Überschriftenstruktur und Landmarken (Header, Main, Footer, Nav) sind korrekt ausgezeichnet.
  • Reduzierte Animationen: Wenn Sie in Ihrem Betriebssystem "Bewegung reduzieren" eingestellt haben, werden Animationen automatisch deaktiviert.
  • Mobile Bedienbarkeit: Touchziele sind ausreichend groß (mindestens 44 × 44 px).
  • Klare Sprache: Wir vermeiden Fachjargon und erklären Begriffe wie "Pflegegeld" oder "NQZ" in Ratgeberartikeln.

Standard und Stand der Konformität

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Diese sind die international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte und Grundlage des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) sowie des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in Österreich.

Diese Website wird laufend weiterentwickelt. Es kann vorkommen, dass einzelne Inhalte (z. B. eingebettete Karten von Drittanbietern oder ältere Bilder) noch nicht vollständig barrierefrei sind.

Probleme melden

Sind Sie auf eine Barriere gestoßen oder haben Sie Verbesserungsvorschläge? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung – jede Meldung hilft, die Seite für alle besser zu machen.

Kontakt: info@finde-pflegeheim.at

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellender Antwort besteht in Österreich die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Sozialministeriumservice zu wenden.