Der Pflegegeldbescheid ist da, und die Stufe ist niedriger als erwartet. Das ist häufig, und es lohnt sich, dagegen vorzugehen: Nach Angaben der Diakonie endet rund die Hälfte aller Pflegegeld-Klagen mit einer höheren Einstufung. Eine Verschlechterung ist dabei ausgeschlossen, schlimmstenfalls bleibt die Stufe gleich. Schon eine Stufe Unterschied macht viel aus: Zwischen Stufe 2 (380,30 EUR) und Stufe 3 (592,60 EUR) liegen 2026 über 212 EUR pro Monat, also mehr als 2.500 EUR im Jahr.
Kein Einspruch, sondern Klage: so funktioniert das Rechtsmittel
Gegen den Pflegegeldbescheid gibt es keinen klassischen Einspruch bei der Behörde. Das Rechtsmittel ist die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. Das klingt dramatischer, als es ist:
Die Frist beträgt drei Monate ab Zustellung des Bescheids. Die Klage ist formlos möglich: ein unterzeichnetes Schreiben mit der Darstellung des Falls, dem Begehren (etwa "Ich beantrage Pflegegeld im gesetzlichen Ausmaß") und dem angefochtenen Bescheid als Beilage. Einbringen können Sie sie schriftlich beim Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht (in Wien beim ASG Wien), mündlich am Amtstag des Bezirksgerichts, oder am einfachsten direkt bei dem Versicherungsträger, der den Bescheid ausgestellt hat, also meist der PVA. Einen Mustertext stellt der Behindertenverband ÖZIV in seiner Rechtsdatenbank bereit.
Die Klage kostet nichts: Verfahren und Sachverständige zahlt der Bund, Gerichtsgebühren fallen für Sie nicht an. In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Vertreten dürfen Sie auch Angehörige, Behindertenverbände, die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft.
Was nach der Klage passiert
Mit der rechtzeitigen Klage tritt der Bescheid im Umfang des Klagebegehrens außer Kraft, und das Gericht prüft den Anspruch komplett neu. Dazu holt es ein neues Gutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen ein, es kommt also nochmals zu einer Begutachtung, zu Hause oder in der Ordination. In der mündlichen Verhandlung wird das Gutachten besprochen; stimmt die Sozialversicherung einer höheren Stufe zu, endet das Verfahren mit einem Vergleich, andernfalls mit einem Urteil. Laut Diakonie dauert das Verfahren im Schnitt rund ein halbes Jahr. Gegen ein Urteil ist binnen vier Wochen ab Zustellung die Berufung ans Oberlandesgericht möglich, dort allerdings nur mehr mit qualifizierter Vertretung.
Klage oder Erhöhungsantrag? Der Unterschied entscheidet
Die beiden Wege werden oft verwechselt. Die Faustregel: War die Einstufung schon zum Zeitpunkt des Bescheids zu niedrig, ist die Klage richtig (Frist: drei Monate). Hat sich der Zustand seither verschlechtert, stellen Sie einen Erhöhungsantrag, wieder formlos beim Versicherungsträger, jederzeit möglich. Es folgt eine neue Begutachtung und ein neuer Bescheid, der wiederum beklagbar ist.
Zwei Feinheiten sind wichtig. Erstens: Ist seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr vergangen, müssen Sie die Verschlechterung mit einem ärztlichen Attest oder Krankenhausbefund belegen, sonst wird der Erhöhungsantrag zurückgewiesen. Zweitens: Endet ein Gerichtsverfahren mit Urteil oder Vergleich, ist ein neuer Antrag grundsätzlich erst nach einem Jahr möglich (außer bei wesentlicher, durch neue Befunde belegter Verschlechterung). Ziehen Sie die Klage hingegen zurück, gilt keine Sperrfrist.
Die zweite Begutachtung besser nützen als die erste
Die Klage ist vor allem eine zweite Chance auf eine realistische Begutachtung. So bereiten Sie sich vor:
Führen Sie ein Pflegetagebuch. Die Arbeiterkammer stellt kostenlose Vorlagen bereit. Dokumentieren Sie laufend, wobei geholfen wird: Körperpflege, Anziehen, Essen, Medikamente, Wege außer Haus, und ausdrücklich auch die Nächte und die Zeiten reiner Anwesenheit und Beaufsichtigung. Das Tagebuch macht Regelmäßigkeit und Umfang sichtbar, die in einem einstündigen Termin sonst untergehen.
Nutzen Sie Ihr Recht auf eine Vertrauensperson. Die Anwesenheit und Anhörung einer Vertrauensperson bei der Untersuchung ist gesetzlich vorgesehen, die Hauptpflegeperson wird ausdrücklich befragt. Angehörige können ergänzen, was die betroffene Person aus Scham nicht erwähnt oder selbst anders einschätzt.
Beschönigen Sie nichts. Der häufigste Fehler ist, dass Betroffene bei der Begutachtung Fähigkeiten zeigen wollen und Einschränkungen herunterspielen. Zeigen Sie den normalen Alltag, nicht den besten Tag.
Legen Sie Unterlagen bereit: aktuelle Befunde, Entlassungsberichte, Medikamentenliste, Pflegedokumentation der mobilen Dienste, das Pflegetagebuch. Und bringen Sie gezielt vor, was beim ersten Mal nicht berücksichtigt wurde. Ein oft übersehener Punkt ist der Erschwerniszuschlag bei Demenz: Er beträgt seit 2023 pauschal 45 Stunden pro Monat, setzt aber dokumentierte kognitive Einschränkungen voraus. Welche Stufe rechnerisch zusteht, können Sie vorab mit unserem Pflegegeld-Rechner abschätzen.
Wer kostenlos hilft
Die AK Wien bietet eine eigene Pflegegeldberatung (Telefon 01 501 65-1204, Montag bis Freitag 8:00 bis 15:45). Sie prüft kostenlos die Erfolgschancen einer Klage und stellt bei guten Chancen einen Gutschein für den Behindertenverband KOBV aus, der das Verfahren vor dem Sozialgericht führt. Auch die Arbeiterkammern der anderen Bundesländer beraten zum Pflegegeld. Der ÖZIV stellt Mustertexte bereit, die Diakonie einen ausführlichen Klage-Ratgeber, und das offizielle Pflegeportal des Bundes informiert auf pflege.gv.at über die Pflegegeldklage.
Zur Einordnung: Rund 501.000 Menschen bezogen 2025 Bundespflegegeld, im Schnitt 604 EUR pro Monat. Fast die Hälfte davon ist in den Stufen 1 und 2 eingestuft, wo Fehleinschätzungen besonders häufig sind, weil es um Stunden-Grenzwerte geht.
Wie die Einstufung grundsätzlich funktioniert und welche Beträge 2026 gelten, erklärt unser Überblick Pflegegeld in Österreich 2026. Wer die Begutachtung Schritt für Schritt vorbereiten will, mit Pflegetagebuch-Vorlage, Checkliste und Klage-Leitfaden, findet alles gesammelt im Einstufungs-Vorbereitungspaket.
Quellen
oesterreich.gv.at, Rechtsmittel gegen Pflegegeld-Entscheidungen: oesterreich.gv.at/de/themen/pflege/4/Seite.360514 oesterreich.gv.at, Erhöhung des Pflegegeldes: oesterreich.gv.at/de/themen/pflege/4/1/Seite.360528 Diakonie, Wissenswertes zur Pflegegeld-Klage: diakonie.at/news-stories/analyse/wissenswertes-zur-pflegegeld-klage pflege.gv.at, Pflegegeldklage: pflege.gv.at/pflegegeldklage AK Wien, Pflegegeldberatung: wien.arbeiterkammer.at/pflegegeldberatung ÖZIV, Mustertext Klage Pflegegeld: oeziv.org/rechtsdatenbank/pflegegeld_und_vorsorge/mustertext_klage_pflegegeld Statistik Austria, Bundespflegegeld: statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/bundespflegegeld