Bewohnervertretung: Rechte im Pflegeheim

Was Bewohner und Angehörige über ihre Rechte wissen sollten

Wer in einem Pflegeheim lebt, hat Rechte. Das klingt selbstverständlich, aber in der Praxis wissen viele Bewohner und ihre Angehörigen nicht, welche Rechte das genau sind und an wen sie sich wenden können, wenn diese Rechte verletzt werden. Die Bewohnervertretung ist eine unabhängige Stelle, die genau dafür da ist.

Was ist die Bewohnervertretung?

Die Bewohnervertretung ist eine gesetzlich verankerte Einrichtung in Österreich, die die Grundrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen schützt. Im Mittelpunkt steht das Recht auf persönliche Freiheit. Bewohnervertreter prüfen, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Heimen notwendig und verhältnismäßig sind. Sie schlagen Alternativen vor und können bei Gericht Anträge stellen, um ungerechtfertigte Einschränkungen aufheben zu lassen.

Das Ziel: Ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Pflegeeinrichtung.

Welche Rechte haben Pflegeheim-Bewohner?

Das österreichische Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) schützt die Rechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen. Die wichtigsten Rechte im Überblick:

Was sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen?

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind alle Handlungen, die einen Bewohner daran hindern, sich frei zu bewegen. Das können sein:

Solche Maßnahmen sind nur erlaubt, wenn der Bewohner sich selbst oder andere gefährdet und keine weniger einschränkende Alternative möglich ist. Sie müssen ärztlich angeordnet, dokumentiert und der Bewohnervertretung gemeldet werden. Die Vertretung prüft jeden einzelnen Fall.

Für wen ist die Bewohnervertretung zuständig?

Die Bewohnervertretung schützt Menschen in:

An wen können Sie sich wenden?

Die Bewohnervertretung wird in Österreich vom VertretungsNetz betrieben. Das VertretungsNetz hat regionale Büros in ganz Österreich und ist per Telefon und E-Mail erreichbar.

VertretungsNetz Bewohnervertretung
Website: vertretungsnetz.at/bewohnervertretung
Freiheitsbeschränkung melden: Meldung abgeben

Auch die Volksanwaltschaft (volksanwaltschaft.gv.at) ist als Kontrollorgan für Pflegeeinrichtungen zuständig und nimmt Beschwerden entgegen.

Was können Angehörige tun?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Rechte eines Bewohners nicht gewahrt werden, können Sie sich jederzeit an die Bewohnervertretung wenden. Das ist kostenlos und vertraulich. Sie können auch selbst ein Gespräch mit der Heimleitung suchen oder sich an die Heimaufsicht des jeweiligen Bundeslandes wenden.

Achten Sie bei Besuchen auf folgende Punkte: Wirkt der Bewohner gepflegt und zufrieden? Gibt es unerklärliche Veränderungen im Verhalten? Wird offen über Pflege und Maßnahmen informiert? Werden Wünsche und Beschwerden ernst genommen?

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