Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina

Pflegeheim, Pflegewohnhaus, Altersheim & Seniorenheim in Feistriz/Rosental – Pflegeplatz für stationäre Langzeitpflege

Kärnten Gemeinnützig ★ 4 (1 Bewertungen)
Adresse
Matschacher Str. 90, 9181 Feistriz/Rosental
Telefon
04228/3727
E-Mail
haus.valentina@aha-gruppe.at
Website
www.aha-gruppe.at

Über Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina

Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina ist ein gemeinnützig Pflegeheim in Feistriz/Rosental (Kärnten). Die Einrichtung wird auch als Pflegewohnhaus, Altersheim, Seniorenheim oder Seniorenwohnhaus bezeichnet und bietet stationäre Langzeitpflege für ältere und pflegebedürftige Menschen. Wer einen Pflegeplatz für einen Angehörigen sucht, findet hier Adresse, Kontakt und alle wichtigen Eckdaten auf einen Blick.

Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina ist eine gemeinnützige Pflegeeinrichtung für Langzeitpflege in Feistriz/Rosental (Kärnten). Träger ist die AHA-Pflege GmbH, die mehrere Senioren- und Pflegezentren in Kärnten betreibt.

Spezialisierungen

Langzeitpflege
Pflegeheim Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina in Feistriz/Rosental – Außenansicht

Standort

Häufige Fragen zu Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina

Wo befindet sich Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina?

Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina befindet sich in Matschacher Str. 90, 9181 Feistriz/Rosental. Telefon: 04228/3727.

Was kostet ein Pflegeplatz im Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina?

Die Kosten richten sich nach Pflegestufe und Einkommen. Ein großer Teil wird in Österreich über Pflegegeld und Sozialhilfe des Bundeslandes Kärnten gedeckt. Für eine konkrete Auskunft wenden Sie sich direkt an Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina unter 04228/3727.

Wie melde ich mich im Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina an?

Nehmen Sie direkt Kontakt mit Verein Altenwohn- und Pflegeheim Valentina auf (04228/3727) oder per E-Mail an haus.valentina@aha-gruppe.at. Für öffentliche Plätze in Kärnten ist meist ein Pflegegeldbescheid sowie ein Antrag beim zuständigen Sozialreferat erforderlich.

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