Kurzzeitpflege bedeutet: Ein Pflegeheim nimmt einen pflegebedürftigen Menschen für eine begrenzte Zeit auf, meist für einige Tage bis mehrere Wochen. Das Zimmer, die Verpflegung und die Pflege sind dieselben wie bei Dauerbewohnern, nur der Aufenthalt ist von Anfang an befristet. Für viele Familien ist die Kurzzeitpflege die wichtigste Entlastung überhaupt, und oft auch der erste Kontakt mit einem Pflegeheim.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Die häufigsten Situationen: Die pflegende Angehörige braucht Urlaub oder wird selbst krank. Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Rückkehr nach Hause noch nicht möglich, etwa nach einem Schlaganfall, einer Operation oder einem Sturz. Oder die Familie möchte testen, ob ein bestimmtes Heim langfristig passt, bevor sie sich festlegt. Viele Einrichtungen vergeben Dauerplätze bevorzugt an Menschen, die sie aus der Kurzzeitpflege bereits kennen.

Kurzzeitpflege und Übergangspflege: der Unterschied

Die Begriffe werden oft vermischt. Kurzzeitpflege ist der befristete Heimaufenthalt zur Entlastung der Angehörigen. Übergangspflege (in manchen Bundesländern auch Remobilisation genannt) schließt direkt an einen Krankenhausaufenthalt an und soll die Rückkehr nach Hause vorbereiten, mit Therapie und Aufbautraining. Für die Übergangspflege gibt es in mehreren Bundesländern eigene geförderte Plätze, die über das Entlassungsmanagement des Krankenhauses vermittelt werden. Fragen Sie dort aktiv danach, bevor Sie selbst suchen.

Was kostet ein Kurzzeitpflegeplatz?

Die Tagsätze entsprechen in etwa denen der Langzeitpflege, je nach Bundesland und Pflegestufe meist zwischen 100 und 180 EUR pro Tag. Anders als beim Dauerplatz wird die Kurzzeitpflege häufig privat bezahlt, weil die Sozialhilfe des Landes nicht in jedem Bundesland für befristete Aufenthalte einspringt. Wie sich Heimkosten grundsätzlich zusammensetzen, erklärt unser Artikel zu den Pflegeheim-Kosten in Österreich.

Wichtig zu wissen: Das Pflegegeld läuft während der Kurzzeitpflege weiter und kann zur Deckung der Kosten verwendet werden.

Förderung: Zuschuss zur Ersatzpflege

Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Kur), gibt es vom Sozialministeriumservice einen Zuschuss zur Ersatzpflege. Er gilt auch, wenn die Ersatzpflege in einem Pflegeheim stattfindet. Voraussetzung ist, dass die Angehörige seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und die gepflegte Person zumindest Pflegegeld der Stufe 3 bezieht (bei Demenz oder Minderjährigkeit bereits ab Stufe 1). Die Höhe des Zuschusses steigt mit der Pflegegeldstufe und liegt bei mehreren tausend Euro pro Jahr. Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice, auch rückwirkend. Zusätzlich fördern einzelne Bundesländer die Kurzzeitpflege direkt, die Sozialabteilung des Landes gibt Auskunft.

So läuft der Antrag ab

Anders als beim Dauerplatz gibt es für die Kurzzeitpflege meist kein formales Antragsverfahren beim Amt. Sie wenden sich direkt an das Pflegeheim: anrufen, nach freien Kurzzeitpflegeplätzen und dem Tagsatz fragen, Termin zur Besichtigung vereinbaren. Mitbringen sollten Sie den Pflegegeldbescheid, eine aktuelle Medikamentenliste und Arztbriefe. Da viele Heime nur wenige Kurzzeitbetten haben, gilt: je früher angefragt, desto besser, besonders vor den Sommermonaten und Weihnachten, wenn viele pflegende Angehörige Erholung brauchen.

Kurzzeitpflegeplatz finden

In unserem Verzeichnis können Sie über 150 Einrichtungen mit Kurzzeitpflege-Angebot direkt gefiltert durchsuchen. Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, die Verfügbarkeit von Kurzzeitbetten ändert sich laufend. Wenn der Aufenthalt gut verläuft, haben Sie gleichzeitig einen realistischen Eindruck gewonnen, den keine Besichtigungs-Checkliste ersetzen kann.

Fazit

Kurzzeitpflege ist die flexibelste Form der Heimpflege: Sie entlastet pflegende Angehörige, überbrückt die Zeit nach dem Krankenhaus und ist der beste Probelauf für einen späteren Dauerplatz. Das Pflegegeld läuft weiter, der Zuschuss zur Ersatzpflege federt die Kosten ab. Wer rechtzeitig anfragt und die Unterlagen bereithält, findet meist auch kurzfristig einen Platz. Wenn aus der Kurzzeitpflege ein Dauerplatz werden soll, lesen Sie weiter im Artikel Pflegeheim anmelden.

Quellen

Sozialministeriumservice, Zuschuss zur Ersatzpflege: sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Pflege/Unterstuetzung_fuer_pflegende_Angehoerige/Ersatzpflege/Ersatzpflege.de.html oesterreich.gv.at, Pflege: oesterreich.gv.at/themen/pflege Pflegeinfo OÖ, Kurzzeitpflege: pflegeinfo-ooe.at/alten-und-pflegeheime Gesundheitsportal, Übergangspflege und Entlassung: gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/krankenhaus/entlassungsmanagement.html