Eine Patientenverfügung ist die Versicherung gegen Medizin, die Sie nicht wollen. Sie wirkt erst, wenn Sie selbst nichts mehr sagen können, und sie wirkt nur, wenn sie formal richtig errichtet und konkret formuliert ist. Eine vage Erklärung wie "keine Apparatemedizin" hilft im Ernstfall niemandem. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie eine verbindliche Patientenverfügung in Österreich entsteht.
Schritt 1: Klären, was Sie ablehnen wollen
Setzen Sie sich vor dem ärztlichen Termin in Ruhe mit den Fragen auseinander, die Sie regeln wollen. Nehmen Sie sich ein paar Tage Zeit und reden Sie mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen. Konkrete Themen, die typischerweise in eine Patientenverfügung gehören:
Künstliche Beatmung über Maschinen, etwa bei dauerhaftem Bewusstseinsverlust.
Herz-Lungen-Wiederbelebung in bestimmten Konstellationen, etwa bei fortgeschrittener Tumorerkrankung oder schwerer Demenz.
Künstliche Ernährung über eine PEG-Sonde, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht.
Bluttransfusionen, Dialyse, intensive Chemotherapie.
Chirurgische Eingriffe wie Amputationen oder Tracheotomien.
Wichtig: Sie können nur konkrete medizinische Maßnahmen ablehnen, keine Grundpflege. Essen und Trinken auf normalem Weg sowie Schmerzbehandlung können Sie nicht ausschließen.
Schritt 2: Ärztliches Aufklärungsgespräch
Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt oder Facharzt). Das Gespräch dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Inhalt:
Beschreibung Ihrer Wertvorstellungen und Ihres Lebensumfelds.
Aufklärung über die Maßnahmen, die Sie ablehnen wollen: Wie laufen sie ab, welche Chancen und Risiken bestehen, gibt es Alternativen?
Bestätigung Ihrer Einsichts- und Urteilsfähigkeit durch den Arzt.
Der Arzt dokumentiert das Gespräch schriftlich. Diese Bestätigung brauchen Sie für eine verbindliche Patientenverfügung. Kosten: Hausärzte verrechnen die Aufklärung oft als Kassenleistung, Honorarärzte zwischen 80 und 200 Euro.
Schritt 3: Verbindlich oder beachtlich entscheiden
Das Gesetz kennt zwei Stufen. Wählen Sie bewusst:
*Verbindliche Patientenverfügung* — Ärzte müssen sich daran halten, auch wenn sie die Entscheidung medizinisch nicht teilen. Voraussetzung: ärztliches Aufklärungsgespräch + Errichtung vor Notar, Rechtsanwalt oder Patientenvertretung. Gültigkeit: acht Jahre, danach Erneuerung nötig.
*Beachtliche Patientenverfügung* — formlos möglich, ohne Aufklärungsgespräch und ohne Errichtung. Ärzte müssen sie bei der Entscheidung berücksichtigen, sie ist aber nicht zwingend bindend. Sinnvoll als Übergangslösung oder Vorstufe.
Für den Einzug ins Pflegeheim oder bei diagnostizierter Demenz ist die verbindliche Variante dringend zu empfehlen.
Schritt 4: Errichtung beim Notar, Rechtsanwalt oder bei der Patientenvertretung
Die verbindliche Patientenverfügung wird vor einer rechtskundigen Person errichtet. Drei Möglichkeiten:
*Notar oder Rechtsanwalt*: Beratung und Errichtung in einem Termin. Kosten zwischen 150 und 400 Euro.
*Patientenvertretung* (Patientenanwaltschaft der Bundesländer): Beratung und Errichtung kostenlos. Wartezeiten auf einen Termin können einige Wochen betragen.
*Rechtskundiger Mitarbeiter einer Erwachsenenschutzvereinigung* (z. B. VertretungsNetz): kostenlos, ebenfalls mit Wartezeit.
Der Errichter prüft, ob die Formulierungen rechtlich tragen, und unterstützt bei Anpassungen. Sie unterschreiben das Dokument im Termin.
Schritt 5: Registrierung im Patientenverfügungsregister
Lassen Sie die Verfügung im österreichischen Patientenverfügungsregister registrieren. Damit ist sie im Notfall über ELGA für jedes Krankenhaus auffindbar. Notare und Patientenanwaltschaften übernehmen die Registrierung oft direkt im Termin. Sie können sie auch nachträglich selbst durchführen.
Ohne Registrierung gilt die Verfügung nur, wenn sie körperlich auffindbar ist, etwa über Angehörige oder den Hausarzt. Im Notfall ist das oft zu langsam.
Schritt 6: Kopien verteilen
Mindestens drei bis vier Personen oder Stellen sollten eine Kopie haben:
Eine bis zwei Vertrauenspersonen aus der Familie, mit Vermerk auf einer Notfallkarte im Geldbeutel.
Der Hausarzt, mit Eintragung in die Patientenakte.
Beim Einzug ins Pflegeheim: eine Kopie für die Heimleitung, mit Vermerk im Pflegeplan.
Optional: ein versperrtes Fach in einer Sozialversicherungs-App oder bei einem Vertrauensanwalt.
Schritt 7: Nach acht Jahren erneuern
Eine verbindliche Patientenverfügung verliert nach acht Jahren ihre Bindungswirkung. Sie wird automatisch zu einer beachtlichen Verfügung. Wer die Bindung erhalten will, erneuert sie rechtzeitig mit einem neuen ärztlichen Aufklärungsgespräch und einer neuen Errichtung.
Erneuern Sie auch dann, wenn sich Ihre Lebenssituation grundlegend ändert: neue Diagnose, Einzug ins Pflegeheim, geänderte Wertvorstellungen.
Häufige Formulierungsfallen
"Keine Apparatemedizin", "keine lebenserhaltenden Maßnahmen", "würdiges Sterben" sind unwirksam, weil nicht konkret genug.
Pauschale Ablehnung "jeder Behandlung" ist juristisch nicht haltbar, weil sie auch Grundpflege und Schmerzbehandlung einschließt.
Allgemeine Religions- oder Weltanschauungs-Erklärungen ohne medizinische Konkretisierung sind beachtlich, aber nicht verbindlich.
Eine gute Verfügung beschreibt konkrete Maßnahmen, konkrete Situationen ("im Falle eines irreversiblen Bewusstseinsverlustes") und konkrete Konsequenzen ("ist auf alle Wiederbelebungsmaßnahmen zu verzichten").
Zusammengefasst
Eine Patientenverfügung schützt Sie und entlastet Ihre Angehörigen. Der Aufwand ist eine Hand voll Termine über vielleicht zwei Monate, die Kosten liegen bei null bis 400 Euro. Der Effekt im Ernstfall ist unbezahlbar. Wer ins Pflegeheim einzieht oder eine ernste Diagnose erhält, sollte das Thema nicht aufschieben.
Quellen
Patientenverfügungsgesetz (PatVG), RIS: ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Sozialministerium, Patientenverfügung: sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/PatientInnenrechte/Patientenverfuegung.html Patientenanwaltschaft Österreich: patientenanwalt.com ELGA, Patientenverfügungsregister: elga.gv.at VertretungsNetz, Erwachsenenvertretung: vertretungsnetz.at