Das Pflegestipendium läuft auch 2026 weiter und wurde im Rahmen der Pflegereform verlängert. Personen, die eine Ausbildung in einem Pflegeberuf beginnen, erhalten eine monatliche Förderung, die deutlich über dem AMS-Standardsatz liegt.
Wer kann das Pflegestipendium beziehen
- Personen ab 20 Jahren, die eine Ausbildung in der Pflege beginnen (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Diplomstudium) - Voraussetzung: Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Sicherung des Lebensunterhalts vor Beginn der Ausbildung - Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS) vor Ausbildungsbeginn
Höhe der Förderung
Das Pflegestipendium ergänzt das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe auf mindestens den Ausgleichszulagenrichtsatz, mindestens jedoch 1.500 Euro pro Monat netto. Die genaue Höhe hängt vom individuellen AMS-Bezug ab.
Was sonst gefördert wird
Zusätzlich übernimmt das AMS in vielen Fällen die Ausbildungskosten und Fahrtkosten. Konkrete Auskunft gibt die jeweilige regionale Geschäftsstelle des AMS.
Wer sich für die Branche interessiert: Pflegekräfte werden in allen Bundesländern dringend gesucht, vor allem in der stationären Langzeitpflege.